Häufig gestellte Fragen?
FAQs
Hier beantworten wir häufige Fragen rund um Kosten, Versicherungen, Unterstützungsmöglichkeiten und den Ablauf der ersten Schritte – transparent und verständlich.
Wie berechnen sich die Anwaltskosten?
Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach individueller Vereinbarung. Für die Erstberatung empfehlen wir eine Abrechnung nach Zeitaufwand. Danach richtet sich die Vergütung nach Zeit oder RVG – je nach Art, Umfang und Streitwert der Angelegenheit. Vorab informieren wir Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten und eventuelle Risiken.
Kann ich Prozesskostenhilfe erhalten?
Wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden und Erfolgsaussichten bestehen, kann das Gericht Prozesskostenhilfe bewilligen – für die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten.
Wann muss der Schuldner die Kosten übernehmen?
Bei Zahlungsverzug – z. B. bei Inkassofällen – muss der Schuldner die Anwalts- und Gerichtskosten tragen.
Was sollte ich zum ersten Termin mitbringen?
Bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Fall mit – z. B. Verträge, Schriftwechsel oder behördliche Schreiben. Falls Sie rechtsschutzversichert sind: Ihre Versicherungspolice oder die Schadennummer.
Wie kann ich schnell und einfach Kontakt aufnehmen?
Nutzen Sie unsere Onlineformulare für eine erste Kontaktaufnahme oder zur schnellen Übermittlung relevanter Informationen. So können wir uns gezielt auf Ihr Anliegen vorbereiten und Ihnen zügig weiterhelfen.
Wird meine Rechtsschutzversicherung akzeptiert?
Ja. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und holen auf Wunsch die Kostenübernahmezusage für Sie ein.
Wer trägt die Anwaltskosten im Streitfall?
Im Zivilprozess zahlt grundsätzlich der unterlegene Teil alle Kosten. Bei Teilerfolgen entscheidet das Gericht über die Kostenverteilung. Bei Vergleichen werden die Kosten oft geteilt.
In Schadensfällen (z. B. Verkehrsunfall) trägt meist der Verursacher oder dessen Versicherung die Kosten.
In arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst.
Wie hoch sind Verzugszinsen?
Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt:
– 5 % über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern
– 8 % über dem Basiszinssatz zwischen Unternehmen
Der Basiszins wird halbjährlich von der Bundesbank angepasst.