Rechtssicher an Ihrer Seite

Unsere Rechtsgebiete

Ob Privatperson, Unternehmer oder Institution – rechtliche Fragen sind so vielfältig wie das Leben selbst. In unserer Kanzlei bieten wir Ihnen kompetente Beratung und engagierte Vertretung in zahlreichen Rechtsgebieten

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Schwerpunkte.

Häufig gestellte Fragen?

FAQs

Hier beantworten wir häufige Fragen rund um Kosten, Versicherungen, Unterstützungsmöglichkeiten und den Ablauf der ersten Schritte – transparent und verständlich.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach individueller Vereinbarung. Für die Erstberatung empfehlen wir eine Abrechnung nach Zeitaufwand. Danach richtet sich die Vergütung nach Zeit oder RVG – je nach Art, Umfang und Streitwert der Angelegenheit. Vorab informieren wir Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten und eventuelle Risiken.

 

Wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden und Erfolgsaussichten bestehen, kann das Gericht Prozesskostenhilfe bewilligen – für die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten.

 

Bei Zahlungsverzug – z. B. bei Inkassofällen – muss der Schuldner die Anwalts- und Gerichtskosten tragen.

Bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Fall mit – z. B. Verträge, Schriftwechsel oder behördliche Schreiben. Falls Sie rechtsschutzversichert sind: Ihre Versicherungspolice oder die Schadennummer.

Nutzen Sie unsere Onlineformulare für eine erste Kontaktaufnahme oder zur schnellen Übermittlung relevanter Informationen. So können wir uns gezielt auf Ihr Anliegen vorbereiten und Ihnen zügig weiterhelfen.

Ja. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und holen auf Wunsch die Kostenübernahmezusage für Sie ein.

 

Im Zivilprozess zahlt grundsätzlich der unterlegene Teil alle Kosten. Bei Teilerfolgen entscheidet das Gericht über die Kostenverteilung. Bei Vergleichen werden die Kosten oft geteilt.
In Schadensfällen (z. B. Verkehrsunfall) trägt meist der Verursacher oder dessen Versicherung die Kosten.
In arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst.

Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt:
– 5 % über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern
– 8 % über dem Basiszinssatz zwischen Unternehmen
Der Basiszins wird halbjährlich von der Bundesbank angepasst.